„Versorgung mit Glasfaser bis ins Haus für jeden Haushalt“, dies ist das erklärte Ziel der Bayerischen Gigabitrichtlinie. In der Sitzung des Gemeinderates Pollenfeld am 01.07.2021 stellte Herwig Rößner vom Büro Breitbandberatung Bayern das Ergebnis der Markterkundung und die Schritte für die weitere Verfahrensteilnahme der Gemeinde Pollenfeld vor.
Im Zuge der Umsetzung der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist auch für die zum Ortsteil Seuversholz gehörende Ziegelhütte die Erschließung mit Glasfaser für schnelleres Internet geplant (Foto Siegfried Fries)
Die Aufgreifschwelle, also die Möglichkeit eine staatliche Förderung zu erhalten, betrifft nur Bereiche in der Gemeinde Pollenfeld, deren Leistung beim Internetanschluss bei einer Übertragungsrate von unter 100 Mbit/s liegt. Dies sind insbesondere die Ortsteile Preith mit 327 Anschlüssen, Sornhüll mit 62 Adressen und die Seuversholzer Ziegelhütte mit drei Anschlüssen. Die Förderung für die Gemeinde beträgt 90 Prozent der Ausbaukosten. Die Förderung pro Anschluss beträgt nach Angaben von Herwig Rößner 5.000 Euro je Adresse, die tatsächlichen Kosten werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens bekannt sein, werden vom Fachmann jedoch auf zirka 7.000 Euro pro Anschluss geschätzt. Für sogenannte „weiße Flecken“, also Haushalte mit einer Übertragungsrate von unter 30 Mbits/s, von denen es im Förderbereich 23 gibt, wird die Förderung noch einmal um 9.000 Euro aufgestockt. Bürgermeister Wolfgang Wechsler bezifferte die staatliche Förderung bei insgesamt 392 Adressen auf ungefähr 1.967.000 Euro. Der Eigenanteil der Gemeinde wird zirka 218.000 Euro betragen. Die restlichen Ortsteile, also Pollenfeld mit Wörmersdorf, Seuversholz, Weigersdorf und Wachenzell liegen mit momentan über 100 Mbit/s über der Aufgreifschwelle und sollen in einer zweiten Ausbaustufe in das Förderverfahren mit einbezogen werden, wenn im Jahr 2023 diese Aufgreifschwelle entfällt und dann auch für dieses Gebiete eine Förderung möglich ist. Die nächsten Verfahrensschritte werden nun die Veröffentlichung des Ergebnisses der Markterkundung und die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens sein, in dem der künftige Netzbetreiber ermittelt wird. Der Gemeinderat gab hierzu einstimmig grünes Licht.
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Bauanträge:
Für den Bauantrag zum Anbau eines Geräteschuppens an eine bestehende Doppelgarage in Wachenzell wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Über eine beantragte Abweichung von der zulässigen Grenzbebauung ist die Baugenehmigungsbehörde zulässig.
Auch keine Probleme sah der Gemeinderat beim Bauantrag zum Anbau einer Terrassenüberdachung in Preith. Auch hierfür wurde das gemeindliche Plazet erteilt.
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Jugendförderung:
Die Katholische Landjugendbewegung Wachenzell beantragte im Rahmen der Jugendförderung einen gemeindlichen Zuschuss für die Jugendarbeit. Für sechs Vereinsmitglieder unter 18 Jahren gewährte das Gremium nach den Vorgaben der Richtlinie für die Jugendarbeit einen Betrag von 74 Euro
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Nutzungsvertrag:
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der katholischen Filialkirchenstiftung St. Andreas in Weigersdorf zum Betrieb des gemeindlichen Friedhofes zu. Wie Bürgermeister Wechsler erläuterte, wird sich an den bisherigen Nutzungsverhältnissen nichts ändern. Grund für den Abschluss der Vereinbarung sei die Absicht, im Rahmen der Dorferneuerung in Weigersdorf einen Zuschuss für einen barrierefreien Zugang zum Friedhof zu errichten. Vorrausetzung hierfür sei eine schriftliche langfristige Nutzungsvereinbarung zwischen der Kirchenstiftung als Eigentümerin und der Gemeinde als Nutzerin des gemeindlichen Friedhofs.
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Vereinbarung mit der Musikschule Eichstätt e.V.
Die Gemeinde Pollenfeld erneuerte die Vereinbarung mit der Musikschule Eichstätt e.V. mit dem Inhalt, dass die Gemeinde als Mitglied des Vereins der Musikschule einen monatlichen Zuschuss für alle Schülerinnen und Schüler aus dem Gemeindegebiet Pollenfeld gewährt. Die Musikschule sichert im Gegenzug ein entsprechendes Unterrichtsangebot zu. Der Gemeinderat entschied sich für den Zuschuss der „Stufe B“. Dadurch erhalten die Schülerinnen und Schüler ermäßigte Gebühren für ihren Einzel- oder Gruppenunterricht bei der Musikschule. Das Gremium stimmte dieser Vereinbarung bis zum 31.08.2024 zu.