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Gemeinderat vom 09.02.2023

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Pollenfeld am 9. Februar 2023 musste über einen gemeinsamen Antrag von verschiedenen Vereinen und Verbänden der Gemeinde zur Anschaffung eines Spülmobils oder eines Spülanhängers, zum Spülen von Gläsern und Geschirr bei Feierlichkeiten und Festen, entschieden werden.

In Vertretung der Antragsteller erhielt der Vorsitzende der DJK Pollenfeld Bernhard Reif die Gelegenheit den Antrag mündlich zu begründen. Wie er erläuterte, sollen damit Veranstaltungen umweltfreundlicher, ökologischer und für die Vereine vor allen Dingen finanzierbarer gestaltet werden können. Mit einer Spülmaschine werde weniger Wasser, als beim Spülen von Hand verbraucht, es können Müll und Kosten für Einweggeschirr vermieden werden und das Ausleihen eines Spülmobils sei teuer, zeitaufwendig und in den Sommermonaten wegen der Häufung von Veranstaltungen schwer möglich.

Wie Reif weiter beantragte, sollte die Anschaffung, die auf etwa 10.000 Euro beziffert wird, von der Gemeinde finanziert werden. Die Ausleihe an die Vereine solle unentgeltlich sein und der Anhänger sollte bei der Gemeinde abgestellt werden. Des Weiteren solle die Gemeinde die Wartungsarbeiten und die Modalitäten für das Ausleihen übernehmen. Grundsätzlich zeigte sich das Gremium dem Antrag zur Anschaffung aufgeschlossen gegenüber. Kritisch wurde allerdings die Verantwortung für das Gerät durch die Gemeinde und insbesondere der zeitliche Aufwand für die Betreuung und Verleihmodalitäten gesehen. Dies ist nach Auffassung des Gemeindegremiums durch den gemeindlichen Bauhof nicht zu leisten.

Damit wurde der Ball mit einer Gegenstimme an die Antragsteller zurückgegeben. Es wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Gemeinde grundsätzlich bereit ist, die Anschaffung des Spülanhängers zu 100 Prozent zu übernehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Antragsteller ein gemeinsames Konzept erstellen, wie die Betreuung und die Verleihmodalitäten ohne gemeindliches Personal durchgeführt werden kann.

Zum wiederholten Male war die Einbeziehungssatzung „Am Ranker“ in Wachenzell auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Hier geht es um die Absicht der Gemeinde auf einem Grundstück im nordwestlichen Teil der Ortschaft Wachenzell für einen Nebenerwerbslandwirt Bauland zu schaffen. Im Geltungsbereich sollen landwirtschaftliche Nutzungen und ein Wohnhaus errichtet werden. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die Ergebnisse der jüngsten Auslegung abgewogen. Einwände hatten die Bauverwaltung und der Technische Hochbau des Landratsamtes Eichstätt erhoben. Daher beschloss der Gemeinderat den überarbeiteten Entwurf, allerdings beschränkt auf das Landratsamt und die Öffentlichkeit, mit verkürzter Frist erneut auszulegen. Danach soll der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Kindergarten Marienheim PollenfeldIn der Sitzung des Gemeinderates ging es auch um die Erweiterung des Pollenfelder Kindergartens Marienheim (Foto: Siegfried Fries)

Am Ende der Sitzung nahm eine Diskussion um fehlenden Kindergartenplätze im Kindergarten Marienheim in Pollenfeld größeren Raum ein. Der dreigruppige Kindergarten, kann durch überschaubare bauliche Maßnahmen, um eine vierte Gruppe für 27 Kinder erweitert werden (wir berichteten). Wie Bürgermeister Wolfgang Wechsler noch einmal klarstellte, ist die Gemeinde bereit, die Baumaßnahme zu übernehmen. Dies wurde in der Mai-Sitzung des Gemeinderates im letzten Jahr bereits einstimmig beschlossen. Seit diesem Zeitpunkt stockt die Angelegenheit allerdings. Da das Gebäude im Eigentum der Kirchenstiftung Pollenfeld steht, braucht die Gemeinde eine Bauerlaubnis für das Vorhaben. Aktuell liegt der Kirchenstiftung nun wohl ein Vorschlag der Diözese vor, wie weiter zu verfahren sein wird. Dies muss die Gemeinde noch abwarten.

 

Aus der Sitzung

  • Bürgermeister Wolfgang Wechsler gab bekannt, dass die Gemeinde Personen sucht, die für die Periode 2024 bis 2028 als Schöffen, also Laienrichterinnen und -richter, am Amtsgericht und bei den Strafgerichten des Landgerichts tätig sein möchten. Wer sich bewerben will, kann dies bis 20. März mit Hilfe eines Formulars tun, das unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ zu finden ist. Eine öffentliche Bekanntmachung durch die Gemeinde wird noch folgen.

  • Vergeben wurde der Abriss für ein von der Gemeinde erworbenes Gebäude an der Römerstraße 14 in Preith. Den Zuschlag für das günstigste Angebot erhielt eine Firma aus Pfraunfeld.

  • Die Zustimmung durch den Gemeinderat bekamen auch zwei vom Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern erstellte Vereinbarungen, die die Kostenverteilung für zwei Maßnahmen im Rahmen der Flurneuordnung und der Dorferneuerung in Sornhüll betreffen. Am Bau des Regenwassersickerbeckens am südlichen Ortseingang sind die Gemeinde Pollenfeld, der Landkreis Eichstätt und die Teilnehmergemeinschaft Sornhüll II beteiligt. Die Kosten für den Ausbau des Wirtschaftsweges entlang des Beckens, sind von der Teilnehmergemeinschaft und der Gemeinde zu tragen. Beide Maßnahmen sollen noch heuer verwirklicht werden.