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Gemeinderat vom 05.10.2023

In seiner Sitzung befasste sich der Gemeinderat Pollenfeld mit den Ergebnissen der frühzeitigen Auslegung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, bei der es um die Konzentrationsflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen geht.

Windgebiet im Westen Seuversholz

 
Foto: Eine der ausgewiesenen Sonderbauflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen befindet sich im Waldgebiet westlich des Ortsteiles Seuversholz (im Hintergrund). Durch die bereits bestehenden Windkraftanlagen im Schernfelder Forst wird hier eine größere Konzentrationsfläche für Windkraft entstehen. Auch die Gemeinde Raitenbuch plant in diesem Bereich auf ihrem Gemeindegebiet Windräder (Foto: Siegfried Fries)

 

In der Juni-Sitzung hatte das Gremium den Entwurf des Planes, der vom Ingenieurbüro LARS consult aus Memmingen ausgearbeitet wurde, gebilligt.

Bernd Munz vom Planungsbüro erläuterte die Stellungnahmen der einzelnen Träger der öffentlichen Belange, wie den Sachgebieten Naturschutz, Technischer Hochbau, Wasserrecht und Bauverwaltung des Landratsamtes Eichstätt, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und auch dem Wasserwirtschaftsamt, der Bundeswehr, der Regierung von Oberbayern und der Nachbargemeinde Raitenbuch.

Der Rat fasste zu den einzelnen Einwänden und Anregungen entsprechende Beschlüsse. Die beiden festgelegten Konzentrationsflächen, die einen Abstand von 2.000 Metern zu allen Ortsteilen einhalten, befinden sich einmal im Waldgebiet „Workerszeller Forst“ im Westen von Seuversholz und im östlichen Gemeindegebiet insbesondere im Bereich „Spitalwald“. Sie umfassen eine Fläche von rund 277 Hektar. Dies entspricht zirka 6,1 % der Gemeindefläche. Mit dem Billigungsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt das Verfahren, mit einer erneuten Auslegung der Unterlagen, fortzuführen.


In einem weiteren Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Wolfgang Wechsler über den aktuellen Stand der Gesetzgebung zur Wärmeplanung. Nach dem Stand der gesetzgeberischen Bestrebungen soll eine Wärmeplanung auch für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern bis spätestens 30.06.2028 verpflichtend eingeführt werden. Ziel der Wärmeplanung ist eine Handlungsgrundlage für die Gemeinden zur zukünftigen klimaneutralen Wärmeversorgung und für die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten, die auf der Grundlage einer Datenerhebung, Bestandsanalyse und Potenzialanalyse erfolgen soll. Die Gemeinde Pollenfeld hat sich ja auf ihre Fahnen geschrieben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten darauf hinzuwirken, bis zum Jahr 2035 Energieneutralität zu erreichen. Eine Wärmeplanung der Gemeinde wäre ein Schritt hier Grundlagen für weitere Handlungsbedarfe festzustellen. Bezüglich der Kosten stehen hier rund 50.000 Euro im Raum, die jedoch bei einer Antragsstellung bis 31.12.2023 mit einer erhöhten Förderquote von 90 Prozent bezuschusst werden.

Abhängig vom Ergebnis des bereits gestellten Förderantrages wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen beschließen, ob für die Gemeinde Pollenfeld eine Wärmeplanung zum jetzigen Zeitpunkt bereits durchgeführt wird.

Aus der Sitzung:
• Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Betriebswerkstatt mit Waschplatz, dem Umbau einer Lagerhalle und der Erneuerung einer Lagerüberdachung auf dem Gelände eines Bauunternehmers in Preith.
• Auch die Tektur zum Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Hackschnitzel und die Überdachung eines bestehenden Fahrsilos, zur zeitweiligen Nutzung als Unterstand für Weidetiere, in Pollenfeld wurde genehmigt.
• Auf Antrag beschloss das Gremium die Verlängerung des Pachtvertrages für den Hauptplatz der DJK Preith bis zum Jahr 2053. Dies ist notwendig, um Zuschüsse für die Errichtung einer Flutlichtanlage erhalten zu können.