Gemeinderat vom 12.09.2019

Mit dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schlaggrub II“ hat der Gemeinderat Pollenfeld in seiner Sitzung am 12.09.2019 den Startschuss für das neue Wohngebiet und das eingeschränkte Gewerbegebiet in Pollenfeld gegeben.

Bürgermeister Wolfgang Wechsler und Planer Manfred Klos vom gleichnamigen Ingenieurbüro gaben umfangreiche Erläuterungen zu dem Baugebiet am südlichen Ortseingang des Hauptortes. In dem knapp über fünf Hektar großen Gebiet zwischen der Staatsstraße und der Pollenfelder Kegelbahn sollen nach der Erschließung 39 Einzelgrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen. Südlich des bereits bestehenden Gebäudes in dem mittlerweile eine Ärztin, ein Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche, ein Physiotherapeut und ein Bauträger untergebracht sind, sollen Gebäude im Geschosswohnungsbau mit maximal zwei Vollgeschossen plus ausgebautem Dachgeschoss ermöglicht werden. Zum Schutz vor den Verkehrslärmimmissionen durch die Staatsstraße im Osten des Bebauungsplans, sind Gebäude in Form einer Riegelbebauung auf der gesamten Länge vorgesehen. Wie Klos erläuterte, soll dadurch eine sonst nötige Lärmschutzwand vermieden werden. Zur Schaffung verträglicher Wohnverhältnisse sind geeignete Grundrissgestaltungen an den Gebäuden vorzunehmen. Nach Wunsch der Gemeinde sollen in diesem Bereich Wohnungen und Einrichtungen für Senioren entstehen. Entsprechende Vorgespräche in diese Richtung sind bereits im Gange. Wie der Planer weiter ausführte ist im Zentrum des Wohngebietes ein 850 Quadratmeter großer Kinderspielplatz vorgesehen. Im gesamten Bereich sind 44 öffentliche Parkplätze vorhanden. Trotzdem wird mit einer Nettobaulandfläche von 80 Prozent eine effektive Flächenausnutzung erreicht.


B Plan Schlaggrub

Bebauungsplan Schlaggrub II in Pollenfeld (Foto: Fries)


Zur Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 gab Kämmerer Simon Diermeier dem Gremium noch einmal die Eckdaten des abgeschlossenen Jahres zur Kenntnis. Nach dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wurde dem 1. Bürgermeister einstimmig die Entlastung erteilt.


Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Änderung der Richtlinien zur Förderung der Vereine im Hinblick auf die Zuschusshöhe für Bauleistungen. Laut Richtlinie kann Vereinen für förderungswürdige Bauprojekte, die ausschließlich sportlichen Zwecken dienen, ein finanzieller Zuschuss von maximal 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gewährt werden. Der Zuschuss ist seit dem Jahr 2002 auf höchstens 25.000 € innerhalb von 10 Jahren festgelegt. Auf Vorschlag des Bürgermeisters sollte der Zuschussbetrag den tatsächlichen Kostenverhältnissen angepasst werden. Nach eingehender Diskussion einigte sich das Gremium auf eine Erhöhung des Zuschusses auf 40.000 €.

Von diesem Beschluss profitierte unmittelbar die DJK Pollenfeld mit ihrem Antrag auf einen Zuschuss für den Bau eines Zaunes entlang seines Sportplatzgeländes, da der bisher gewährte gemeindliche Zuschuss aufgrund des Sportheimanbaus bereits überschritten war. Aufgrund der vorangegangenen Festlegung wird ein Zuschuss von 273,63 Euro für die entstanden Baukosten gewährt.

Für die Kommunalwahl im März 2020 wurde Bürgermeister Wolfgang Wechsler vom Gemeinderat einstimmig zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen berufen. Die Wählergruppen im Gemeinderat wurden gebeten, baldmöglichst Personen vorzuschlagen, die vom Wahlleiter als Beisitzer berufen werden können.

Der Bürgermeister gab den Gemeinderäten ein Schreiben der Regierung der Oberpfalz, als zuständiger staatlicher Behörde für Förderungen nach der Mobilfunkrichtlinie, zur Kenntnis. Darin wird mitgeteilt, dass die Deutsche Telekom und Vodafone Suchkreise für mögliche Standorte für Sendemasten geliefert haben, mit denen der Netzbetreiber weiße Flecken auf dem Gemeindegebiet Pollenfeld zur Mobilfunkversorgung abdecken will. Betroffen sind hiervon insbesondere die Ortsteile Sornhüll und der nördliche Bereich von Preith, wobei durch eine mittlerweile neue Antenne der Telekom auf dem Preither Wasserturm der Bedarf dort entfallen könnte. Die Behörde bittet die Gemeinde um die Benennung von geeigneten Gemeindegrundstücken in den Gebieten der Suchkreise. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung solche Grundstücke zu benennen und das Ergebnis dem Gremium zur Entscheidung über die weitere Vorgehensweise vorzulegen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung stand noch eine Vergabe auf der Tagesordnung. Zur Eigenversorgung der Kläranlage Pollenfeld mit Strom wurde der Auftrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage an eine Elektrofirma aus dem Gemeindebereich Titting erteilt.