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Gemeinderat vom 28.05.2020

Die Gemeinde Pollenfeld hat bis zum Jahr 2023 Investitionen in Höhe von 9,35 Millionen Euro eingeplant.

Die von Bürgermeister Wolfgang Wechsler in der Sitzung des Gemeinderates am 28. Mai 2020 vorgestellte Investitionsplanung wurde einstimmig beschlossen. Nach Information des Kämmerers Simon Diermeier ist dafür nach dem derzeitigen Stand keine Darlehensaufnahme erforderlich. Die Gemeinde bliebe somit, wie seit dem Jahr 2012, bis Ende 2023 weiterhin schuldenfrei. Allerdings ist für den Haushaltsausgleich 2020 eine Rücklagenentnahme in Höhe von 998.350 Euro erforderlich. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage bleibt in den Finanzplanungsjahren jedoch erhalten.

Den größten Posten bei den Investitionen stellt die vorgesehene Schaffung von neuen Baugrundstücken in der Gemeinde dar. Für den Erwerb, die Planung und Erschließung von Baugebieten in Pollenfeld, Wachenzell, Seuversholz, Preith und Sornhüll sind bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2023 Mittel in Höhe von 2,3 Millionen Euro in der Investitionsplanung vorgesehen.
Für die Erweiterung des Gewerbegebietes Zachenäcker in Preith, die Ende Mai abgeschlossen wurde, sind für die Schlussrechnungen bis zum nächsten Jahr noch 1,7 Millionen Euro eingeplant. Ebenfalls abgeschlossen ist die Sanierung der Kläranlage in Preith, die seit knapp einem Monat in Betrieb ist. Für das laufende Haushaltsjahr stehen heuer noch 700.000 Euro an Zahlungen an. Größere Ausgaben stehen in den nächsten Jahren für die Ortsteilfeuerwehren an. Feuerwehrhaus Preith

Für die Feuerwehr Preith, hier das Feuerwehrhaus Preith, ist im Investitionsprogramm der Gemeinde für ein neues Feuerwehrauto und dessen Unterbringung eine größere Summe eingeplant (Foto: Fries).
  • Bereits für das Jahr 2021 sind für das im Feuerwehrbedarfsplan zugesagte neue Feuerwehrauto der FFW Preith und eine dazu notwendige Fahrzeughalle insgesamt 600.000 Euro eingeplant.
  • Ein Jahr später stehen Investitionen für das Feuerwehrhaus in Wachenzell in Höhe von 300.000 Euro auf dem Programm. Diese Ausgaben stehen in engem Zusammenhang mit den noch nicht abgeschlossenen Planungen für die Alte Schule in Wachenzell, da noch entschieden werden muss, ob hier Synergieeffekte mit der Feuerwehr möglich sind. Von 2020 bis 2023 sind für diese Maßnahme zusätzlich 840.000 Euro im Investitionsprogramm.
  • Für die Weiterführung der Dorferneuerungen, insbesondere den Bau der Ortsdurchfahrten mit Gehwegen, in Weigersdorf und Sornhüll hat die Gemeinde bis 2023 insgesamt 810.000 Euro eingeplant.
  • Für die Medienausstattung für die Grundschule Pollenfeld wird die Gemeinde dieses und nächstes Jahr 90.000 Euro ausgeben.
  • Die Investitionsumlage an die Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt wird jedes Jahr mit 90.000 Euro eingeplant.
  • Für „kleinere“ Maßnahmen, wie die im Moment laufende Erneuerung des Pflasters im Friedhof Wörmersdorf (60.000 Euro) und einen Gehweg von der Raiffeisen Richtung Kreuzung in Seuversholz (50.000 Euro) sind weitere Beträge im Investitionsprogramm enthalten.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde für folgende Bauvorhaben durch den Gemeinderat erteilt:
  • Für die Grundstücke am Johannesweg 12 in Wachenzell und Lange Hall 3 in Seuversholz wurden Anträge auf isolierte Befreiung von den Vorgaben der Bebauungspläne bezüglich der Zaunhöhen gestellt.
  • In Pollenfeld soll in Verlängerung des Hirnstetter Weges eine landwirtschaftliche Maschinenhalle errichtet werden.
  • Außerdem lagen für zwei Doppelhaushälften im Birkenlohweg in Preith Bauanträge vor.

Folgender Zuschuss gwurde genehmigt: Es lag ein Antrag der Dorfhelferinnen- und Betriebshelferstation im Landkreis Eichstätt auf einen Zuschuss für das Jahr 2020 vor. Laut Antragsschreiben soll mit den Zuschüssen der Gemeinden insbesondere das Defizit der Station für die Einsätze in Privathaushalten abgedeckt werden, die von den Sozialversicherungsträgen nicht kostendeckend vergütet werden. Der Gemeinderat gewährt antragsgemäß einen Zuschuss von 10 Cent pro Gemeindebürger.

Schule Sornhuell

Das ehemalige Schulhaus in Sornhüll wurde vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in die Denkmalliste aufgenommen (Foto: Fries).

Bürgermeister Wolfgang Wechsler brachte dem Gemeinderat ein Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Kenntnis. Darin wird mitgeteilt, dass das ehemalige Schulhaus in Sornhüll in die Denkmalliste aufgenommen wurde. Wie in dem Schreiben ausgeführt wird, wurde das Gebäude in der Margaretenstraße, „das sich auf einer Anhöhe des Ortes Sornhüll am Rande des alten Ortskerns in hervorgehobener, weithin sichtbaren Lage befindet“, auf Hinweis durch den Kreisheimatpfleger sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde im Rahmen einer Ortseinsicht hinsichtlich der Denkmaleigenschaft geprüft. Das Schulgebäude wurde entsprechend der erhaltenen Plandokumente in den Jahren 1928/29 in Jurabauweise errichtet und diente bis zum Jahr 1969 dem Schulbetrieb in Sornhüll. Anschließend wurden die Räumlichkeiten teilweise zu Wohnzwecken und als Betriebsgebäude genutzt. Bis vor kurzer Zeit diente das Gebäude auch als Unterkunft für Flüchtlinge.
Die Denkmalschutzbehörde sieht in der alten Schule ein Denkmal mit geschichtlicher Bedeutung und begründet dies im Bescheid folgendermaßen: „Das Gebäude steht für den regionaltypischen Schulbau im ländlichen Raum in der Zeit um 1920 bis 1930. Mit der bis heute erhaltenen Struktur, der räumlichen Gliederung sowie der weitgehend überkommenen Ausstattung stellt das Schulhaus ein besonderes Zeugnis für die zeittypische Entwicklung des Bildungskonzeptes und seiner baulichen Umsetzung dar.“ Nach Ansicht der Behörde erfüllt das Gebäude die Kriterien für ein Denkmal, dessen Erhaltung im Interesse der Allgemeinheit steht.
Die Gemeinde Pollenfeld hat nun Gelegenheit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bis zum 1. August sachliche Ergänzungen oder fachlich begründete Korrekturen mitzuteilen. Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, wie zum Beispiel das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit oder andere öffentliche oder private Belange, können dagegen erst im späteren Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren eingebracht werden.
Bekanntlich ist geplant, auf dem Areal des Schulgebäudes im Rahmen der Dorferneuerung in Sornhüll ein Dorfgemeinschaftshaus zu errichten. Hierbei war bereits im Vorfeld in der Diskussion, das Gebäude abzureißen und einen Zweckbau zu errichten oder das alte Gebäude in die Planungen zu integrieren. Nun gilt es die neue Entwicklung, die der Gemeinderat zur Kenntnis nahm, in die weiteren Überlegungen mit einzubeziehen.